Mobility aids

Registrierung Deiner Mobilitätshilfe für die Reise

Wir möchten, dass Deine Reise so angenehm und reibungslos wie möglich verläuft. Damit wir uns optimal auf Deine Mobilitätshilfe – z. B. Rollstuhl, Gehhilfe oder Krücken – vorbereiten können, bitten wir Dich, den Transport frühzeitig anzumelden, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug.

Wenn Du Deine Mobilitätshilfe bereits für den Hinflug anmeldest, übernehmen wir die Registrierung automatisch auch für den Rückflug, sofern beide Flüge von Marabu Airlines durchgeführt werden.

Am Reisetag
Bitte sei mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen, damit genügend Zeit für Check-in und Boarding bleibt.

So registrierst Du Deine Mobilitätshilfe:

  1. Wähle die Art der Mobilitätshilfe, mit der Du reist. Weitere Informationen findest Du weiter unten auf dieser Seite.
  2. Lade das Formular „Register Your Assistance Requirements Online“ herunter und fülle es aus.
  3. Sende das ausgefüllte Formular per E-Mail an XXX.
  4. Erhalte eine Bestätigung. Sobald Deine Anmeldung bearbeitet ist, senden wir Dir eine schriftliche Rückmeldung.

Wichtig: Falls Deine Mobilitätshilfe für den Transport zerlegt werden muss, bringe bitte eine klare Anleitung sowie das erforderliche Werkzeug mit.

Manuell betriebene Mobilitätshilfen

Wenn Du Mobilitätshilfen wie manuelle Rollstühle, Gehhilfen oder Krücken benötigst, transportieren wir bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos. Gehstöcke und Krücken dürfen mit ins Flugzeug genommen werden und zählen nicht zum Handgepäck.

Batteriebetriebene Mobilitätshilfen

Die Art Deines Rollstuhls bestimmt, wie er verladen werden kann. Bevor wir einen batteriebetriebenen Rollstuhl transportieren, müssen wir sicherstellen, dass er gemäß den IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) sicher gemacht wurde (Details siehe unten). Kann dies nicht bestätigt werden oder ist der Rollstuhl nicht sicher gemacht, können wir ihn nicht befördern. Wir sind nicht verpflichtet, den Rollstuhl selbst sicher zu machen.

Weitere Gründe, die den Transport verhindern können:

  • Die Maße überschreiten die Frachtluke.
  • Das Gewicht überschreitet die Ladegrenzen des Flugzeugs, auch bei Nutzung aller Verteilungsmöglichkeiten.
  • Die Einhaltung der IATA-Vorschriften kann nicht bestätigt werden.

Unsere Flotte besteht aus Flugzeugen der A320-Familie, daher können wir die genaue Maschine bei Buchung nicht garantieren. Die Mindestmaße der Frachträume sind:

  • Breite: 1,27 m
  • Höhe: 1,07 m
  • Länge: 1,4 m

Sollte Deine Mobilitätshilfe größer sein, kontaktiere uns bitte.

Welche Informationen brauchen wir?

Bitte gib vor dem Flug folgende Daten an:

  • Hersteller und Modell
  • Maße (L × B × H)
  • Leergewicht (TARE)
  • Anzahl der Batterien
  • Batterietyp:
    • WCBD – Nicht verschüttbare Batterien
    • WCBW – Nasszellen (verschüttbare) Batterien
    • WCLB – Lithium-Ionen-Batterien

Gemäß der Verordnung (EG) 1107/2006 müssen uns Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt über unser Online-Formular informieren.

Mobilitätshilfen mit LITHIUM-Batterien (WCLB)

Um den sicheren Transport deines Rollstuhls/Mobilitätshilfsmittels zu gewährleisten, musst du vor dem Verladen ins Flugzeug Folgendes beachten:

  • Wenn dein Mobilitätshilfsmittel mit Lithiumbatterien betrieben wird und so gebaut ist, dass du die Batterie(n) selbst herausnehmen kannst (z. B. bei einem klappbaren Gerät), darf die Batterie nicht mehr als 300 Wh haben oder du darfst höchstens zwei Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh mitnehmen. Die Batterie muss entfernt, gegen Beschädigung geschützt (zum Beispiel in einer Schutztasche) und in der Flugzeugkabine mitgeführt werden.
  • Wenn du die Batterie vom Rollstuhl trennst, gilt ebenfalls, dass sie nicht mehr als 300 Wh haben darf oder es dürfen zwei Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh sein. Die Batterie muss entfernt, geschützt und in der Kabine mitgenommen werden.
  • Du darfst maximal eine Ersatzbatterie mit bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils bis zu 160 Wh ausschließlich in der Kabine mitführen. Diese Ersatzbatterien müssen ebenfalls entfernt und geschützt sein (zum Beispiel in einer Schutztasche).
  • Die Batterieklemmen müssen gegen Kurzschluss geschützt sein. Bei aktuellen Modellen sind die Klemmen meist durch das geschlossene Batteriegehäuse geschützt und ein fester Teil des Geräts. Du musst die Batterien nicht unbedingt trennen, weil das falsch gemacht werden könnte und so das Brandrisiko steigt. Bei Modellen mit freiliegenden Klemmen solltest du diese aber isolieren, zum Beispiel mit Isolierband.
  • Die elektrischen Schaltkreise müssen so deaktiviert sein, dass das Gerät sich nicht unbeabsichtigt einschalten kann. Manche Geräte haben einen Schlüssel, den du auf „Aus“ stellen und entfernen kannst. Geräte mit nur einem Ein-/Aus-Knopf könnten während des Flugs durch Bewegungen wieder aktiviert werden. Deshalb musst du bei solchen Geräten weitere Maßnahmen treffen, z. B. elektrische Kabel trennen oder einen Sperrstecker (wie den Airsafe-Stecker) in die Ladebuchse stecken.
  • Eingebaute Batterien müssen sicher am Rollstuhl befestigt sein.

Mobilitätshilfen mit Trockenbatterien (WCBD)

Um den sicheren Transport deines Rollstuhls/Mobilitätshilfsmittels zu gewährleisten, müssen vor dem Verladen ins Flugzeug folgende Punkte erfüllt sein. Bitte informiere uns dazu:

  • Wenn dein Mobilitätshilfsmittel so konstruiert ist, dass die nicht auslaufende(n) Batterie(n) vom Benutzer entnommen werden kann/können (z. B. bei einem klappbaren Gerät), muss die Batterie entfernt, die Batterieanschlüsse gegen Kurzschluss geschützt und die Batterie in einer stabilen, festen Verpackung im Flugzeugfrachtraum transportiert werden. Marabu stellt die Verpackung nicht zur Verfügung; diese muss vom Kunden bereitgestellt werden.
  • Die Batterieanschlüsse müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein. Bei aktuellen Modellen von elektrischen Mobilitätshilfen sind die Batterieanschlüsse meist durch das vollständig umschlossene Batteriegehäuse geschützt und integraler Bestandteil des Geräts. Die Batterien müssen nicht unbedingt getrennt werden, da eine unsachgemäße Trennung das Brandrisiko erhöhen könnte. Bei Modellen mit freiliegenden Anschlüssen ist es jedoch notwendig, diese z. B. mit Isolierband elektrisch zu isolieren.
  • Die elektrischen Schaltkreise müssen deaktiviert sein, um ein unbeabsichtigtes Einschalten zu verhindern. Die Methoden zum Deaktivieren variieren: Manche Geräte haben einen Schlüssel, der auf „Aus“ gestellt und entfernt werden kann. Geräte, die nur über einen Ein-/Aus-Knopf verfügen, könnten während des Flugs durch unbeabsichtigte Bewegungen wieder aktiviert werden. Daher sind weitere Maßnahmen erforderlich, wie z. B. das Trennen von elektrischen Kabelsteckern oder das Einsetzen eines Sperrsteckers (z. B. Airsafe-Stecker) in die Ladebuchse.
  • Eingebaute Batterien müssen sicher am Rollstuhl befestigt sein.

Mobilitätshilfen mit Nasszellenbatterien (WCBW)

Um den sicheren Transport deines Rollstuhls/Mobilitätshilfsmittels zu gewährleisten, müssen vor dem Verladen ins Flugzeug folgende Punkte erfüllt sein. Bitte stelle Folgendes sicher:

Aufrechte Verladung möglich
Sofern der Rollstuhl/Mobilitätshilfsmittel immer aufrecht verladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann, darf die Batterie im Rollstuhl/Mobilitätshilfsmittel verbleiben. Dabei muss sichergestellt sein:

  • Die Batterieanschlüsse sind vor Kurzschlüssen geschützt, z. B. durch Einfassung in einem Batteriebehälter.
  • Die Batterie ist sicher am Rollstuhl/Mobilitätshilfsmittel befestigt.
  • Die elektrischen Schaltkreise sind deaktiviert.
  • Es sind keine Ersatzbatterien erlaubt.

Aufrechte Verladung nicht möglich
Kann der Rollstuhl (WCBW) während des Transports nicht aufrecht stehen bleiben, muss die Batterie entfernt werden. In diesem Fall kann der Rollstuhl nur dann auf Marabu-Flügen transportiert werden, wenn er mit einer nicht auslaufenden Batterie ausgestattet ist. Auslaufende Batterien sind als Ersatzbatterien auf Marabu-Flügen nicht erlaubt.