FLUGGASTRECHTE
Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen als Fluggast eine Reihe von Rechten zu.
GÜLTIGKEIT VON DER EU-VERORDNUNG 261/2004
Die Verordnung gilt:
- für Fluggäste, die in einem EU-Mitgliedstaat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU-Land antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten,
- nur, wenn Sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen,
- nur, wenn Sie sich (außer im Fall der Flugannullierung) zur angegebenen Meldeschlusszeit bzw. falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden haben.
Die Verordnung gilt nicht:
- für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
VERSPÄTUNGEN
Laut EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft bei nach vernünftigem Ermessen absehbaren Verzögerungen des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit zu:
- ab vier Stunden bei Flügen über 3500 km Entfernung,
- ab drei Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km sowie Flügen über 1500 km innerhalb der EU,
- ab zwei Stunden bei Flügen bis zu 1500 km Entfernung.
Betreuungsleistungen sind in diesen Fällen:
- Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
- Gegebenenfalls Hotelübernachtung verbunden mit eventuellen Transfer
- Die Möglichkeit für zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails
Bitte beachten Sie: Betreuungsleistungen müssen nicht gewährt werden, sollte sich dadurch Ihr Abflug noch weiter verzögern.
Verpätungen über 5 Stunden
Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten und sich die Kosten für das Flugticket sowie für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen bzw. die weiteren Rechte gemäß Artikel 8 Abs. 1 (a) der EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den verfehlten Reisezweck nachvollziehbar darlegen können.
Bitte beachten Sie: Bei Pauschalreisen gelten die Bedingungen der Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG). Das heißt, Ihnen können bei einem Rücktritt sehr hohe Stornierungskosten entstehen.
AUSGLEICHSLEISTUNGEN
Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr haben Sie gemäß der EuGH-Urteile C-581/10 und C-629/10 das Recht auf eine Ausgleichsleistung, in Form von Barzahlung, Scheck, Überweisung oder, mit Ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins:
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke:
- 250 € bei einer Flugentfernung von bis zu 1500 km,
- 400 € bei einer Entfernung von 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km,
- 600 € bei Flügen über 3500 km.
Bitte beachten Sie: Ihnen steht keine Ausgleichszahlung zu, wenn die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht. Desweiteren kann gemäß den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C 402/07 und C 432/07 diese Entschädigung um 50 % gekürzt , wenn über die angebotene geänderte Streckenführung zu Ihrem endgültigen Ankunftsort eine Ankunftszeit gewährleistet ist, die von der Ankunftszeit des planmäßigen Fluges nicht mehr abweicht als unten angegeben:
- Zwei Stunden für Flüge bis zu 1500 km
- Drei Stunden für Flüge innerhalb der EU über mindestens 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km,
- Vier Stunden für alle übrigen Flüge.
NICHTBEFÖRDERUNG
Wenn Marabu Airlines Ihnen ein Angebot zum freiwilligen Rücktritt vom Flug gemacht hat oder Sie unfreiwillig von der Beförderung des gebuchten Fluges ausgeschlossen werden, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen.
Außerdem wird Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel Ihrer gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeförderung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze, können Sie auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen, dann müssen Sie jedoch die Kosten für Verpflegung, Hotel und Transfer selber tragen.
Unfreiwillige Nichtbeförderung
Im Falle einer unfreiwilligen Nichtbeförderung haben Sie zusätzlich und unverzüglich das Recht auf eine Ausgleichszahlung, in Form von Barzahlung, Scheck, Überweisung oder, mit Ihrer Einwilligung, in Form eines Gutscheins.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke:
- 250 € bei einer Flugentfernung von bis zu 1500 km,
- 400 € bei einer Entfernung von 1500 und 3500 km und bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km,
- 600 € bei Flügen über 3500 km.
Alternativflug
Wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, können folgende verringerte Ausgleichszahlungen gelten:
- 125 € bei Flügen von bis zu 1500 km, wenn die Ankunftszeit des Alternativfluges nicht später als zwei Stunden ist als die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges,
- 200 € bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km und Flügen innerhalb der EU über 1500 km, wenn die Ankunftszeit des Alternativfluges nicht später als drei Stunden ist, als die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges,
- 300 € bei Flügen über 3500 km, wenn die Ankunftszeit des Alternativfluges nicht später als vier Stunden ist, als die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges.
ANNULLIERUNG
Sollte Ihr Flug annulliert werden, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, informieren wir Sie über eine mögliche anderweitige Beförderung. Außerdem stehen Ihnen Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung zu, wie oben aufgeführt.
Außergewöhnliche Umstände
Wurde Ihr Flug wegen außergewöhnlichen Umständen annulliert, haben Sie kein Recht auf eine Ausgleichsleistung.
Sie haben ebenfalls kein Recht aus eine Ausgleichsleitung, wenn wir Sie:
- mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug über die Annullierung informieren,
- zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem gebuchten Abflug über die Annullierung informieren und Ihnen zeitgleich einen Alternativflug anbieten, dessen Abflug nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit liegt und nicht mehr als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommt,
- weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Abflug über die Annullierung informieren und Ihnen zeitgleich einen Alternativflug anbieten, dessen Abflugzeit nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugszeit ist und nicht mehr als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommt.
KONTAKT
Sie können die zuständigen staatlichen Stellen kontaktieren, die für die Sicherstellung der Fluggastrechte zuständig sind.
Über folgendes Kontaktformular können Sie uns direkt kontaktieren:
[email protected]